top of page

In dieser Rubrik werden sie in Zukunft über aktuelle Themen rund um den Bobtail und andere Hunde-Themen informiert.

 

Dienstag: 02.07.2024
Merkblatt SKG: Heimische Giftschlangen: worauf Hundehaltende achten sollten

Sonntag: 12.06.2022

TIERISCH HEISS - SOMMERTIPPS DER SUST

Die meisten unserer Heimtiere können nicht schwitzen und tragen zudem ein wärmendes Fell.

Sie sind der Gefahr eines lebensbedrohlichen Hitzschlags viel eher ausgesetzt als der Mensch. Mit einigen Kniffen kann die Sommerhitze für unsere tierischen Hausgenossen erträglicher werden. Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz hat die wichtigsten Tipps für Tierhalter zusammengestellt.

--> Für Hunde: Keine anstrengenden Fahrrad-Touren bei Hitze sowie keine langen Spaziergänge zur Mittagszeit. Nach Möglichkeit entlang des Wassers bewegen und zu frühen Morgen- und Abendstunden den kühlen Wald für die Gassirunde wählen. Vermeiden Sie das Gehen auf Asphalt um die Pfoten Ihres Hundes zu schützen: Schon bei einer Lufttemperatur von 25°C kann sich der Boden auf 52°C erhitzen und die Pfoten ernsthaft verletzen. Für unvermeidbare Autofahrten mit dem Hund bietet es sich an, die Scheiben im Auto verdunkeln zu lassen (beim Fachmann oder selbst mit getönter Klebefolie). Den Hund aber niemals im Auto warten lassen: Das Auto heizt sich bereits ab 15 Grad innert weniger Minuten so stark auf und dass es zur Todesfalle für den Vierbeiner werden. Ebenso wichtig ist es, dem Hund stets genügend frisches Wasser bereitzustellen.

--> Für Katzen: Viele Katzen halten nichts vom Baden, etwas Abkühlung kann man aber schaffen, indem man die Ohren der Katze aussen befeuchtet. Ebenso angenehm und kühlend ist das Streicheln mit angefeuchteten Händen für die Katze. Auch Katzen können bei direkter Sonneneinstrahlung Sonnenbrand bekommen, besonders anfällig dafür sind weisse Katzen. Daher ist es empfehlenswert die Ohren und den Nasenbereich bei besonders empflndlichen Tieren mit einem unparfümierten Sunblocker (für Babys) einzucremen. Nassfutter verdirbt schnell: Die Gabe von kleineren Portionen zu frühen Morgen- oder Abendstunden ist empfehlenswert sowie das Aufstellen von zusätzlichen Wassernäpfen.

--> Für Kaninchen, Meerschweinchen und Co.: Auch für Nager sorgt das Befeuchten der Ohrenaussenseite für eine angenehme Abkühlung. Ausserdem ist es wichtig für genügend Frischluft und Schatten im Auslauf zu sorgen. Das Kleintierheim nie direkt auf den Balkonboden setzen, da sich dieser stark erhitzt. Um Austrocknung zu vermeiden sollen mehrere Trinkmöglichkeiten angeboten werden.

--> Für exotische Vögel: Der Vogelkäfig darf nicht der prallen Sonne ausgesetzt werden: ein Schattenplatz ist lebenswichtig. Trotz Hitze sollten Vögel nicht im Durchzug stehen, da Erkältungsgefahr droht. Für eine angenehme Erfrischung ein Bad zur Verfügung stellen, alternativ mögen viele auch eine Dusche aus der Sprühflasche.

Viele weitere Tipps rund um Tiere und alles über die Arbeit der Stiftung finden Sie auf www.susyutzinger.ch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sondernewsletter SKG

Dienstag, 10. Mai 2022

­

«Feuerwerksinitiative»: Jetzt werden Unterschriften gesammelt 

­

Vielleicht wieder einmal auch als BesitzerIn eines Angsthundes möglich: den ersten August draussen feiern, mit über dem Lagerfeuer knusprig gebrätelter Cervelat und leisen Gitarrenklängen. 
­

Es vergeht kaum ein schöner Sommerabend, ohne dass von fern oder gar nah Feuerwerksraketen knallen. Familienfeiern wie Geburtstage und Hochzeiten werden ebenso mit einem privaten Feuerwerk zelebriert wie Nationalfeiertag oder Dorffest.

­­

Knallendes Feuerwerk bedeutet jedoch Stress für die Menschen, die auf Lärm sensibel sind oder einen ruhigen Abend unter freiem Himmel verbringen möchten. Es versetzt Kleinkinder, Haustiere, Wild und Bauernhofbewohner in Panik und beschert Mensch und Tier schlaflose Nächte. Tausende Schweizer flüchten am Nationalfeiertag ins Ausland oder verbarrikadieren sich mit ihren Tieren in Kellern und Ställen statt gemeinsam mit Nachbarn und Familie den ersten August zu feiern.

 

Die Eidg. Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Menschen, Tiere und Umwelt schützen. Die Publikation der Initiative im Bundesblatt vom 3. Mai 2022 bedeutet den Start zur Unterschriftensammlung. Nebst Informationen zur Initiative sind auf der Website der «Feuerwerksinitiative» auch die Unterschriftenbogen zum Herunterladen bereit (www.feuerwerksinitiative.ch). Innert 18 Monaten müssen 100´000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Das Komitee ist überzeugt, dass diese Zahl innert nützlicher Frist erreicht wird.

 

Die «Feuerwerksinitiative» will nur noch Feuerwerke von überregionaler Bedeutung zulassen, den privaten Gebrauch jedoch auf pyrotechnische Mittel beschränken, die keinen Lärm erzeugen. 
Sie zählt schon jetzt auf breite Unterstützung. Als Partner stehen dem Initiativkomitee die Stiftung Tier im Recht sowie der Schweizer Tierschutz zur Seite. Zu den Unterstützern gehören die Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG, mehrere Tierschutzorganisationen wie Wildtierschutz Schweiz, Animal Rights Switzerland, Organisationen des Natur- und Umweltschutzes wie Pro Natura, Greenpeace sowie die Lärmliga Schweiz.

Montag 28. März 2022

Während der Brut- und Setzzeit – von April bis Juli – ist besondere Rücksicht auf die Natur gefragt. Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Hunde sollten daher unbedingt an der Leine geführt und Waldwege nicht verlassen werden. Nicht nur im Wald finden sich brütende Vögel und junge Wildtiere, auch die Bach- und Flussgebiete sollten nicht vergessen werden. Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit variiert je nach Kanton.
 

Kantonale Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit 
Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser «Brut- und Setzzeit» werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Wir bitten alle Hundehaltende dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen – unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine entsprechende Leinenpflicht besteht.

Text: Nora Flückiger


Die generelle Leinenpflicht ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgestaltet.

In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere setzen und brüten, sehen manche Kantone zum Schutz des Wildes strenge Vorschriften für das Ausführen von Hunden im Wald vor.

Jeder Kanton setzt die Leinenpflicht für die Brut- und Setzzeit selber fest

Jeder Kanton verfügt über eine eigenständige Regelung betreffend Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Entsprechende Regelungen finden sich – je nach Kanton – sowohl in kantonalen Jagd- und Hundegesetzen, als auch in den dazugehörigen Verordnungen.

Kantone haben die Möglichkeit, gewisse Bestimmungen betreffend Hundehaltung den einzelnen Gemeinden zu überlassen. Es gilt daher, sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Recht zu informieren und örtliche Beschilderungen zu befolgen. Einen Überblick über die hunderelevanten Bestimmungen der verschiedenen Kantone finden Sie hier.

Im Folgenden erläutern wir gerne einige Beispiele zur Leinenpflicht in den einzelnen Kantonen:

Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn, Luzern

So müssen beispielsweise in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn und Luzern Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und Waldrändern an der Leine geführt werden.

Kantone Freiburg, Neuenburg, Genf, Schaffhausen & Waadt

Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Genf und Waadt sehen für die Leinenpflicht eine etwas kürzere Zeitspanne vor.

Während in den Wäldern von Schaffhausen und Neuenburg Hunde vom 15. April bis zum 30. Juni an der Leine geführt werden müssen, gilt entsprechende Pflicht in Freiburg, Genf und Waadt vom 1. April bis zum 15. Juli.

In Schaffhausen gilt die Leinenpflicht zudem in unmittelbarer Waldnähe und im Kanton Waadt zusätzlich auch auf angrenzenden Wiesen.

Kantone Ob- & Nidwalden

In Ob- und Nidwalden gilt in den Wildruhegebieten vom 1. bzw. 15. Dezember bis zum 30. April eine generelle Leinenpflicht, die sich in manchen Gebieten bis in die Sommermonate erstreckt.

In Nidwalden sind die Hunde in den Wildruhegebieten Lauelenegg-Nätschen, Arven-Schelgisee und Scheidegg bis am 15. Juni und im Wildruhegebiet Trübsee/Alpelen vom 1. November bis 15. Mai an der Leine zu führen.

In Obwalden gilt die Leinenpflicht in den Gebieten Schlierengrat, Nüwenalpwald, Schattenberg, Rosalp/Gerlisalp/Gemsgrube, Bärengraben, Teurimatt und Ross-/Dälenboden bis am 15. Juli.

Kantone Glarus, Uri, Wallis & Zürich

Bislang noch keine generelle, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte Leinenpflicht besteht in den Kantonen Uri, Wallis und Zürich. In Wäldern und an Waldrändern sowie bei Dunkelheit müssen Hunde im Kanton Zürich zudem auf kurzer Distanz gehalten werden und stets abrufbar sein. In Glarus sind Hunde in den Wäldern und am Waldrand das ganze Jahr über anzuleinen, wobei Jagd- und Gebrauchshunde von dieser Regelung ausgenommen sind. 

Gibt es Vorschriften in Bezug auf die Leine?

Da die Gesetze auf das Wohl der Wildtiere ausgerichtet sind, spielt die Länge oder Art der Leine keine Rolle.

Auch die Verwendung einer langen Schlepp- oder Flexileine ist zulässig, solange der Hundehaltende diese festhält und den Hund damit kontrollieren kann. Auf diese Art und Weise kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden.

Wichtig: Lange Leinen (Bsp. Schlepp- oder Flexileinen) sollten aus gesundheitlichen Gründen nur an einem gut sitzenden Brustgeschirr und niemals an einem Halsband befestigt werden.

Weitere Informationen

 Erfahren Sie mehr zum Thema Brut- und Setzzeit im Fachbeitrag von hundeherz.ch:

 Veröffentlicht am: März 18, 2022 Meiko Newsletter

03.01.2019

Kollektive Rechsschutzversicherung für Mitglieder der SKG

https://www.skg.ch/rechtsschutzversicherung-

 

Dezember 2018

Birkenzucker genannt Xylit, lebensgefährlich für Hunde!

 

Immer vor Weihnachten füllen die Tierärzte einen besonderen Teil ihrer Arzneivorräte auf: Alles was man so bei bestimmten Vergiftungen braucht….

 

Waren es in früheren Jahren noch meist Vergiftungen durch Kakao im Kuchen und in der Schokolade (Krampfanfälle) oder durch Rosinen (Nierenversagen), so ist es neuerdings durch einige Modeerscheinungen noch schlimmer geworden:

 

Um Zucker und Kalorien einzusparen, verwenden inzwischen viele Leute beim Backen Xylit (Xylitol), einen natürlichen Stoff der z.B. aus Birkenrinde gewonnen wird.

Dieser Birkenzucker ist für uns Menschen (und auch Katzen) kein Problem, aber für Hunde ist er leider extrem giftig.

Schon eine geringe Menge Birkenzucker verursacht beim Hund eine starke Insulinfreisetzung, daher entsteht tödlicher Unterzucker im Blut. (Wie ein Diabetiker, dem man viel zu viel Insulin gespritzt hat).

Zittern, neurologische Probleme, Torkeln, Zusammenbruch.

Selbst wenn der Hund mittels Intensivmedizin diese erste Phase überlebt droht noch immer Leberversagen als tödliche Folge.

Xylit/Birkenzucker hat also in einem Haushalt mit Hund nichts zu suchen. Wenn Sie als Hundehalter Zucker einsparen wollen, so süssen Sie einfach mit Erythrit oder Stevia.

 

Auch Macadamia-Nüsse sind in den letzten Jahren immer häufiger eine Vergiftungs- und auch Todesursache bei Hunden. Manche Hunde sind sehr empfindlich und schon wenige Nüsse können dann tödlich sein. Symptome sind Blässe, Schwäche, Erbrechen, Torkeln, Zittern, Fieber, Bauchschmerzen, Lähmungen.

 

Sollte Ihr Hund doch einmal etwas gefressen haben oder sollten Sie es auch nur vermuten: Gehen Sie bitte SOFORT zum Tierarzt.

Wenn sie gleich nachdem er etwas gefressen hat zum Tierarzt fahren, kann die Vergiftung durch schnelle einfache Behandlung verhindert oder zumindest abgemildert werden.

Wenn Sie erst lang abwarten, ob Ihr Hund denn Symptome bekommt, dann ist es zu spät. Viele dieser Hunde sterben trotz aufwendiger Intensivmedizin.

Quelle: Dr.med.vet. Christina Wolf Deutschland

2022-sust-heiss.jpg
give five.jpg
bottom of page